Pflicht für Verkäufer und Vermieter: der Energieausweis

Verkäufer und Vermieter sind bereits seit einiger Zeit verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Damit sollen potentielle Käufer und Mieter Immobilien besser vergleichen können. Denn der Energieausweis gibt Auskunft darüber, wie hoch die Energieeffizienz eines Hauses ist. Gleichzeitig liefert er konkrete Vorschläge für Modernisierungsmaßnahmen und Energieeinsparpotentiale. Alle Vorgaben rund um den Energieausweis sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.

Wer braucht einen Energieausweis?

Nicht jeder Immobilienbesitzer benötigt einen Energieausweis. Von der Regelung ausgenommen sind beispielsweise Privatpersonen, die seit Jahren in ihrem eigenen Haus wohnen und dies auch in Zukunft tun wollen. Wer allerdings neu baut, ist gesetzlich verpflichtet, sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Auch dann, wenn er die Immobilie selber bewohnen möchte. Gleiches gilt, wenn die Immobilie komplett saniert und in diesem Zuge eine energetische Gesamtbilanz erstellt wird. Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, muss dem potentiellen Käufer oder Mieter immer einen Energieausweis vorlegen. Die Energieeinsparverordnung sieht vor, dass dies spätestens bei der ersten Besichtigung erfolgen soll. Dabei ist wichtig zu beachten, dass der Ausweis farbig, vollständig und gültig ist. Sobald ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt, muss der Energieausweis zudem als Kopie oder im Original übergeben werden. Grundsätzlich von der EnEV ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude.

Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Einem Verbrauchsweis liegt der tatsächliche Energieverbrauch der Bewohner zugrunde. Dafür werden die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre berücksichtigt. Der Vorteil dieses Ausweises: Hausbesitzer erhalten ihn oft schon für unter 100 Euro, zum Beispiel von ihrem Energieversorger. Der Nachteil dieser Herangehensweise ist, dass die erfassten Daten in erster Linie den individuellen Verbrauch wiederspiegeln, der je nach Nutzungsverhalten sehr unterschiedlich ausfallen kann.

Der Bedarfsausweis ist dagegen häufig aussagekräftiger. Denn hier werden Aspekte wie die Bausubstanz, Qualität der Fenster, Art und Alter der Heizungsanlage, Energieträger und Dämmungen berücksichtigt. Auf Basis dieser Daten wird dann der theoretische Energiebedarf ermittelt. Bedarfsausweise werden zum Beispiel von Energieberatern ausgestellt. Auf Grund des erhöhten Aufwandes fallen hier oft Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro an.

Wann brauche ich welchen Ausweis?

Verbrauchsausweis:
• Gebäude, die nach 1977 errichtet oder auf Basis der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurden
• Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohnungen

Bedarfsausweis: 
• Gebäude, die vor 1977 errichtet und nicht nach Vorgaben der Wärmeschutzverordnung saniert wurden
• Objekte mit weniger als fünf Wohnungen
• Neubauten
• Gebäude, die zwar nach 1977 gebaut oder umfassend energetisch saniert wurden, für die es aber keine
Verbrauchsdaten aus den letzten drei Jahren gibt.

Pflichtangaben in Immobilien-Anzeigen

Laut EnEV müssen gewisse Angaben aus dem Energieausweis immer in Immobilienanzeigen genannt werden. Dies betrifft nicht nur von Immobilienmaklern aufgegebene Anzeigen, sondern auch Privatverkäufer gleichermaßen.

1. Art des Energieausweises: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
2. Wert des Endenergiebedarfs oder des Endenergieverbrauchs
3. Wesentliche Energieträger der Heizung
4. Baujahr
5. Energieeffizienzklasse

Der Energieausweis liefert Modernisierungsvorschläge, z.B. für nachrägliche Dämmungen.