Wer über den Kauf einer Eigentumswohnung nachdenkt, liest in Immobilienanzeigen immer wieder den Begriff Hausgeld. Doch was steckt eigentlich dahinter? Wenn jemand eine Eigentumswohnung kauft, tritt er ganz automatisch auch der Eigentümergemeinschaft bei. Diese besteht aus den Eigentümern der einzelnen Wohnungen eines Hauses. Die Eigentümergemeinschaft ist zusammen mit dem von ihr ausgesuchten Hausverwalter für die Instandhaltung und Pflege des Hauses verantwortlich.
Die hierfür benötigten Gelder werden monatlich in Form eines Hausgeldes bezahlt. Davon werden unter anderem folgende Kosten beglichen: Gebäudeversicherung, Heizkosten, Reinigung von Haus und Straße, Grundsteuer, Müllentsorgung und Gartenpflege. Hinzu kommen die Honorare des Hausmeisters und des Hausverwalters, die Kontoführungsgebühr sowie der individuelle Anteil an der zu bildenden Instandhaltungsrücklage. Die Höhe des Hausgeldes wird vom Verwalter auf Basis einer Schätzung festgelegt. Diese basiert auf den zu erwartenden Bewirtschaftungskosten und wird im Wirtschaftsplan festgehalten. Dieser Plan wird jedes Jahr neu erstellt und muss von den Eigentümern im Rahmen einer Eigentümerversammlung genehmigt werden. Ein grober Orientierungsbetrag sind 2,70 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat. Für eine Eigentumswohnung mit beispielsweise 80 Quadratmetern würde daher ein Hausgeld von 216 Euro monatlich fällig werden.
Da die Höhe des Hausgeldes sehr unterschiedlich ausfallen kann, sollten sich Interessenten vor dem Kauf einer Eigentumswohnung unbedingt über das zu erwartenden Hausgeld informieren. Im Folgenden werden zwei wichtige Bestandteile kurz erläutert.
Instandhaltungsrücklage
Ziel der Instandhaltungsrücklage ist es, Geld für künftige Reparaturen, Wartungen und Instandsetzungen an technischen Anlagen oder der Bausubstanz anzusparen. Jeder Eigentümer zahlt einen anteiligen Prozentsatz, der sich nach der Quadratmeterzahl der Wohnung richtet. Wichtig für Käufer: Erkundigen Sie sich über die Höhe der aktuell vorhandenen Instandhaltungsrücklage sowie geplante Instandhaltungsmaßnahmen. Diese können Sie unter anderem den Protokollen der Eigentümerversammlungen entnehmen. Doch selbst wenn noch keine konkreten Maßnahmen aufgeführt werden lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Denn wenn beispielsweise das Haus in die Jahre gekommen ist und wenig Rückstände gebildet wurden, könnte dies für den neuen Eigentümer teuer werden.
Kosten abhängig vom Verbrauch
Anfallende Bewirtschaftungskosten kennt jeder Mieter. Bei einer Eigentumswohnung ist dies genauso. Hierzu zählen Kosten für die Heizung, Frisch- und Abwasser, Kabelfernsehen oder gemeinschaftlich genutzten Strom, zum Beispiel für die Außen- und Treppenhausbeleuchtung. Da diese Kosten überwiegend vom Verbrauch abhängen und mit denen eines Mieters vergleichbar sind, können sich Käufer an ihrer bisherigen Betriebskostenabrechnung als Mieter orientieren.
Erstellt aus Informationen des Immobilienverbandes IVD