Neues Gesetz entlastet Immobilienkäufer
Bisher gab es in Deutschland keine einheitliche Regelung darüber, wer die Maklerkosten übernimmt. In manchen Bundesländern war es üblich, dass der Käufer die gesamten Kosten trägt. In vielen anderen Bundesländern dagegen, so auch in Baden-Württemberg, wurde die Provision bisher in der Regel gerecht zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Auf diese Weise war es dem Makler möglich, als fairer Mittler zwischen beiden Parteien zu agieren.
Dieses Vorgehen soll nun bundeseinheitlich praktiziert werden.